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Kann ich als Ausländer sicher auf Bali investieren?

Was hinter Hak Sewa, Hak Pakai und PT PMA wirklich steckt

Es ist die Frage, die in fast jedem Erstgespräch mit deutschsprachigen Investoren fällt — meist erst nach den Renditezahlen, oft etwas zögerlich, aber immer: „Und das ist rechtlich wirklich sicher?”

Die ehrliche Antwort ist: Ja, aber nicht automatisch. Sicherheit entsteht auf Bali nicht durch ein Amt, das für dich mitdenkt, sondern durch die Struktur, die du wählst, und durch die Qualität der Verträge, die du unterschreibst. Wer das verstanden hat, investiert auf Bali mit einer belastbaren Rechtsposition. Wer es nicht verstanden hat, kauft ein Versprechen.

Dieser Artikel erklärt die vier Wege, die Ausländern in Indonesien offenstehen, wo bei jedem davon die realen Risiken liegen, wie die Besteuerung funktioniert — und welche Punkte in einer Due Diligence tatsächlich geprüft gehören.

Der Denkfehler: Bali hat kein Grundbuch im deutschen Sinn

Der häufigste Fehler deutschsprachiger Käufer ist nicht Naivität, sondern eine falsche Analogie. Sie suchen nach dem indonesischen Äquivalent zum Grundbuch — und weil sie es nicht finden, halten sie das ganze System für unsicher.

Indonesien hat ein Landregister. Es heißt BPN (Badan Pertanahan Nasional, heute Teil des Ministeriums ATR/BPN), es führt Landbücher und stellt Sertifikat genannte Rechtstitel aus. Rechtsgeschäfte über registrierte Landrechte werden vor einem PPAT (Pejabat Pembuat Akta Tanah — dem für Landurkunden zuständigen Amtsträger) beurkundet und anschließend beim BPN eingetragen.

Der entscheidende Unterschied ist ein anderer: Nicht jedes Recht, das ein Ausländer erwerben kann, ist ein eintragungsfähiges Recht. Genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen — und genau hier wird in der Bali-Vermarktung am meisten geschludert.

Dazu kommt ein zweites Prinzip, das im deutschen Recht so nicht existiert: die horizontale Trennung (pemisahan horizontal). Grundstück und Gebäude sind in Indonesien rechtlich getrennte Objekte. Der Grundstückseigentümer bleibt Eigentümer des Bodens; das Gebäude, das du darauf errichtest, kann dir gehören. Das klingt exotisch, ist aber der eigentliche Grund, warum Leasehold-Modelle auf Bali überhaupt funktionieren.

Die vier Wege im Überblick

Indonesien kennt vier Rechtspositionen, die für Immobilien relevant sind. Drei davon sind eingetragene Rechte, eine ist es nicht — und ausgerechnet die letzte ist der Weg, den fast alle ausländischen Käufer gehen.

Hak Milik — das Volleigentum

  • Wer darf: ausschließlich indonesische Staatsbürger
  • Beim BPN eingetragen: ja
  • Laufzeit: unbegrenzt
  • Beleihbar bei indonesischen Banken: ja
  • Für dich als DACH-Investor: nicht verfügbar. Jedes Angebot, das dir Hak Milik in Aussicht stellt, arbeitet mit einem Nominee — dazu weiter unten mehr.

Hak Guna Bangunan (HGB) — das Baurecht

  • Wer darf: nur indonesische juristische Personen, dazu zählt auch eine PT PMA mit ausländischen Gesellschaftern
  • Beim BPN eingetragen: ja
  • Laufzeit: 30 Jahre, verlängerbar um 20, erneuerbar um weitere 30 — insgesamt bis zu 80 Jahre
  • Beleihbar bei indonesischen Banken: ja
  • Für dich als DACH-Investor: nur über eine eigene Gesellschaft erreichbar. Der Standardweg für Entwickler und größere Portfolios, nicht für die einzelne Einheit.

Hak Pakai — das eingetragene Nutzungsrecht

  • Wer darf: ausländische Privatpersonen mit gültigem Aufenthaltstitel (KITAS/KITAP)
  • Beim BPN eingetragen: ja, auf deinen Namen
  • Laufzeit: 30 + 20 + 30 Jahre
  • Beleihbar bei indonesischen Banken: eingeschränkt
  • Für dich als DACH-Investor: nur relevant, wenn du dauerhaft auf Bali lebst. Ohne Aufenthaltstitel scheidet dieser Weg aus.

Hak Sewa — das Leasehold

  • Wer darf: ausländische Privatpersonen, auch ohne Aufenthaltstitel
  • Beim BPN eingetragen: nein — und das ist der Punkt, den du verstehen musst
  • Laufzeit: frei verhandelbar, in der Praxis meist 25 bis 30 Jahre plus Verlängerungsoption
  • Beleihbar bei indonesischen Banken: nein
  • Für dich als DACH-Investor: der Standardweg. Über 90 Prozent aller ausländischen Käufer auf Bali landen hier.

Die Kurzfassung: Volleigentum ist für dich nicht erreichbar. Hak Pakai scheitert am Aufenthaltstitel, HGB an der Gesellschaftsform. Bleibt Hak Sewa — der einzige Weg, der ohne Aufenthaltstitel und ohne laufende Compliance funktioniert, und zugleich der einzige, dessen Sicherheit vollständig im Vertrag liegt statt im Register.

Rechtsgrundlagen: UUPA (Gesetz Nr. 5/1960), insbesondere Art. 41–45; PP 18/2021; PP 103/2015; Permen ATR/BPN 18/2021; für PT PMA zusätzlich PP 28/2025 und BKPM-Verordnung Nr. 5/2025.

Hak Sewa: Was du wirklich kaufst

Weil Hak Sewa für die meisten Käufer der einzig praktikable Weg ist, lohnt sich hier Präzision — denn genau an dieser Stelle steht in Marketingtexten regelmäßig Unsinn:

Hak Sewa ist ein schuldrechtliches, kein dingliches Recht. Es entsteht aus dem Vertrag zwischen dir und dem Grundstückseigentümer, wird von einem Notar beurkundet — und erscheint nicht als eigener Eintrag auf dem Landzertifikat beim BPN. Wer von einem „Grundbucheintrag” für Leasehold spricht, verwechselt zwei Dinge. Der Landtitel des Verpächters ist eingetragen. Dein Nutzungsrecht daran ist es nicht.

Das ist kein Mangel, sondern eine Systemeigenschaft. Es bedeutet aber: Deine gesamte Rechtsposition steckt im Vertrag. Ein schlecht gemachter Leasehold-Vertrag ist ein schlechtes Investment — unabhängig davon, wie gut Lage, Bauqualität und Auslastung sind.

Zweite wichtige Konsequenz: Ein Hak Sewa lässt sich in Indonesien nicht als Kreditsicherheit verwenden. Wer finanzieren will, finanziert über eine Bank im Heimatland — typischerweise über eine bestehende Immobilie als Sicherheit, nicht über das Objekt auf Bali.

Die sieben Klauseln, an denen ein Leasehold-Vertrag steht oder fällt

  1. Verlängerungsoption — und zu welchen Konditionen. „Option auf Verlängerung um 25 Jahre” ist wertlos, wenn der Preis dann frei verhandelt wird. Belastbar ist eine Verlängerungsklausel mit definiertem Preis oder definierter Preisformel (z. B. Indexierung), einer Ausübungsfrist und einer Regelung, was passiert, wenn der Verpächter sich weigert.
  2. Übertragbarkeit. Kannst du das Nutzungsrecht während der Laufzeit verkaufen, ohne dass der Verpächter zustimmen muss? Ohne dieses Recht hast du kein handelbares Asset, sondern eine bis zum Ende gebundene Position.
  3. Vererbbarkeit. Was passiert bei deinem Tod? Ohne ausdrückliche Regelung ist die Erbfolge in ein indonesisches Nutzungsrecht alles andere als selbstverständlich.
  4. Untervermietungsrecht. Selbstverständlich? Nein. Ohne explizite Erlaubnis zur kommerziellen Kurzzeitvermietung fehlt dir die vertragliche Grundlage für dein gesamtes Geschäftsmodell.
  5. Bindung bei Eigentümerwechsel. Was passiert, wenn der Verpächter das Grundstück verkauft oder verstirbt? Der Vertrag muss den Rechtsnachfolger binden, und die Erbenlage sollte im Vorfeld geklärt sein.
  6. Gebäudeeigentum und Rückgabe. Wem gehören die Gebäude während der Laufzeit? Was passiert am Laufzeitende — entschädigungsloser Heimfall oder Ausgleichsanspruch?
  7. Zugang, Versorgung, Baurecht. Wegerecht zum Grundstück, gesicherte Strom- und Wasserversorgung, Zustimmung zur baulichen Nutzung. Klingt banal, ist auf Bali eine der häufigsten Konfliktquellen.

Ein Punkt zur Vertragssprache: Nach dem indonesischen Sprachengesetz (UU 24/2009) müssen Verträge mit indonesischer Beteiligung in indonesischer Sprache vorliegen. Eine bilinguale Fassung mit klarer Regelung, welche Sprachversion im Streitfall maßgeblich ist, ist Standard — und in der Praxis auch die einzige Fassung, die du als deutschsprachiger Investor überhaupt verstehen kannst.

Hak Pakai: Der registrierte Titel — und warum ihn kaum jemand nutzt

Hak Pakai ist das, was viele Käufer eigentlich suchen: ein beim BPN eingetragener Rechtstitel auf den eigenen Namen. Laufzeit 30 Jahre, verlängerbar um 20, erneuerbar um weitere 30 — insgesamt bis zu 80 Jahre.

Der Haken sind die Voraussetzungen:

  • Aufenthaltstitel erforderlich. In der Praxis KITAS oder KITAP. Läuft dein Aufenthaltstitel aus, gerät die Titelberechtigung in Gefahr.
  • Mindestkaufpreis. Regional gestaffelte Schwellenwerte, für Bali werden je nach Objektart und Quelle Größenordnungen zwischen etwa IDR 2 und 3 Milliarden genannt. Die Werte werden per Verordnung angepasst — vor einer Entscheidung gehört der aktuelle Stand geprüft.
  • Nur Wohnnutzung. Hak Pakai für Ausländer ist auf Wohnzwecke ausgerichtet, nicht auf einen gewerblichen Vermietungsbetrieb.

Für einen Investor aus München, der zweimal im Jahr nach Bali fliegt und die Einheit ansonsten vermietet, ist Hak Pakai deshalb meist keine Option. Für den Auswanderer mit KITAP, der dauerhaft auf der Insel lebt, sehr wohl.

PT PMA: Wann sich der Aufwand rechnet

Die PT PMA (Penanaman Modal Asing) ist die indonesische Kapitalgesellschaft mit ausländischer Beteiligung. Sie kann HGB und Hak Pakai halten, sie darf gewerblich vermieten, sie ist der Standardweg für Entwickler, Hotelbetreiber und größere Investoren.

Seit Oktober 2025 ist der Einstieg deutlich günstiger geworden. Die BKPM-Verordnung Nr. 5/2025 hat das Mindest-Stammkapital von IDR 10 Milliarden auf IDR 2,5 Milliarden (rund 145.000 €) gesenkt. Was du dabei nicht überlesen darfst:

  • Der Investitionsplan von über IDR 10 Milliarden pro fünfstelligem KBLI-Code und Projektstandort bleibt bestehen. Er ist nur nicht mehr sofort einzuzahlen. In den Sektoren Immobilienentwicklung und Beherbergung dürfen Grundstücke und Gebäude in diesen Wert eingerechnet werden — in den meisten anderen Sektoren nicht.
  • Das eingezahlte Kapital unterliegt einer 12-monatigen Sperrfrist und darf in dieser Zeit nur für Anlagenkauf, Bau oder nachweisbare Betriebskosten verwendet werden.
  • LKPM-Berichte sind quartalsweise verpflichtend. Die Kontrolldichte hat 2025/2026 spürbar zugenommen.
  • Für ein Investor-KITAS gilt weiterhin eine Beteiligung im Gegenwert von IDR 10 Milliarden pro Person — die Kapitalsenkung ändert daran nichts.

Ergebnis: Eine PT PMA lohnt sich, wenn du mehrere Einheiten hältst, selbst operativ tätig wirst oder in Indonesien Steuerresidenz aufbaust. Für eine einzelne Einheit im mittleren sechsstelligen Bereich steht der laufende Verwaltungs- und Buchhaltungsaufwand in keinem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen.

Die Nominee-Falle

Es gibt einen fünften Weg, der immer noch angeboten wird und den man nur mit aller Deutlichkeit benennen kann: das Nominee-Konstrukt. Das Grundstück wird auf den Namen eines Indonesiers eingetragen, im Hintergrund regeln Darlehensverträge, Vollmachten und Verzichtserklärungen, dass wirtschaftlich der Ausländer der Eigentümer ist.

Das ist keine Grauzone. Art. 26 Abs. 2 UUPA erklärt Rechtsgeschäfte, die mittelbar auf ausländisches Volleigentum an indonesischem Boden hinauslaufen, für nichtig — mit der Rechtsfolge, dass das Land an den Staat fallen kann und geleistete Zahlungen nicht zurückgefordert werden können.

Praktisch heißt das: Du hast keinen durchsetzbaren Anspruch. Nicht gegen den Nominee, nicht gegen dessen Erben, nicht gegen dessen Gläubiger. Wer dir ein Nominee-Konstrukt als „bewährte Praxis” verkauft, verkauft dir ein Risiko, dessen Eintritt du nicht kontrollieren kannst.

Steuern: Der Teil, den die meisten Renditerechner unterschlagen

Hier lohnt sich Genauigkeit, weil die Struktur direkt auf die Nettorendite durchschlägt. Der entscheidende Punkt ist nicht deine Staatsangehörigkeit, sondern deine Steuerresidenz — also die 183-Tage-Grenze.

In Indonesien fällt an:

Nicht-ansässige natürliche Person(unter 183 Tage/Jahr)PPh 26: 20 % auf die Bruttomieteinnahmen, ohne Abzug von Kosten (UU 36/2008 Art. 26)
Steuerlich ansässige Person (183+ Tage, mit NPWP)PPh Final Art. 4 Abs. 2: 10 % auf brutto (PP 34/2017)
PT PMA22 % Körperschaftsteuer auf den Gewinn, nicht auf den Umsatz
Lizenzierter BeherbergungsbetriebPHR (lokale Beherbergungssteuer), typischerweise 10 % auf den Bruttoumsatz — wird von Airbnb nicht einbehalten
LaufendPBB (Grundsteuer)

In Deutschland gilt: Nach Art. 6 des DBA Deutschland–Indonesien hat Indonesien das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus dort belegenem unbeweglichem Vermögen. Nutzungsrechte an Grundstücken fallen ausdrücklich darunter. Deutschland stellt diese Einkünfte nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. a des DBA frei — unter Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Die indonesische Steuer wird also nicht angerechnet, sondern die Einkünfte bleiben in Deutschland steuerfrei und erhöhen lediglich den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.

Das gilt für die direkte Halteform. Läuft das Investment über eine PT PMA, sind Ausschüttungen Dividenden — andere Rechtsfolge, Anrechnungsmethode statt Freistellung, und je nach Ausgestaltung ist die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG zu prüfen. Wer über eine Kapitalgesellschaft investiert, braucht diese Prüfung vorab, nicht nachträglich.

Die Due-Diligence-Checkliste

Was vor der Unterschrift geprüft gehört — unabhängig davon, bei wem du kaufst:

Zum Grundstück

  1. Landzertifikat im Original, Abgleich mit dem Landbuch beim BPN
  2. Eigentümerhistorie, mindestens 10–20 Jahre zurück
  3. Belastungen: Ist eine Hak Tanggungan (Hypothek) eingetragen?
  4. Erbenlage und Ehegattenzustimmung des Verpächters
  5. Grenzverlauf und tatsächliche Fläche, im Zweifel per Vermessung
  6. Gesicherter Zugang: Wegerecht, Versorgungsleitungen

Zur Genehmigungslage

  1. KKPR (Kesesuaian Kegiatan Pemanfaatan Ruang): Entspricht die geplante Nutzung dem Raumordnungsplan? Viele „Wohnvillen” stehen auf landwirtschaftlich gewidmetem Land.
  2. PBG (Persetujuan Bangunan Gedung — die Baugenehmigung, die 2021 die IMB abgelöst hat) und, nach Fertigstellung, die SLF (Nutzungstauglichkeitsbescheinigung)
  3. Küstenabstand, Bebauungsdichte und Höhenbegrenzung nach lokalem Recht
  4. NIB und Betriebslizenz für die touristische Vermietung — und die Frage, auf welche Rechtsperson diese laufen

Zur Gegenseite

  1. Rechtsform, Gesellschafter und Historie des Verkäufers oder Entwicklers. Bei Projekten in Bau: Wer haftet, wenn nicht fertiggestellt wird?
  2. Zahlungsplan gegen Baufortschritt, nicht gegen Kalender. Und: Auf welches Konto fließt das Geld, und wer hat Zugriff darauf?

Wenn dir ein Anbieter bei einem dieser zwölf Punkte ausweicht, ist das die Antwort.

Fazit: Sicherheit ist eine Struktur, kein Gefühl

Ein Bali-Investment ist rechtlich anders aufgebaut als eine Eigentumswohnung in Stuttgart — aber es ist nicht undurchschaubar. Die Rechtsgrundlagen sind öffentlich, die Instrumente etabliert, die Fallstricke bekannt.

Was den Unterschied macht, sind drei Dinge: die richtige Struktur für deine Situation, ein Vertrag, der die sieben kritischen Klauseln sauber regelt, und eine Due Diligence, die vor der Anzahlung stattfindet — nicht danach.

Und eine realistische Rechnung. Eine Bruttorendite von 12 Prozent, die nach Steuern, Management und Instandhaltung bei 6 bis 7 Prozent netto landet, ist immer noch ein sehr gutes Investment. Sie ist nur eben nicht das, was auf dem Werbebanner stand.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Stand August 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Indonesisches Landrecht und die Verwaltungspraxis der Behörden entwickeln sich laufend weiter. Für dein konkretes Vorhaben ziehe eine in Indonesien zugelassene Kanzlei sowie eine deutschsprachige Steuerberatung hinzu.

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